Unsere Leistungen

Baumfällung

Fachgerechte Baumfällung

Ein Baum prägt ein Grundstück oft über viele Jahre. Deshalb gilt für uns: Baumerhalt vor Fällung. Bevor wir eine Fällung empfehlen, beurteilen wir den Baum, sein Umfeld und mögliche Alternativen. Erst wenn geeignete Pflege- oder Sicherungsmaßnahmen nicht ausreichen oder am Standort nicht sinnvoll umsetzbar sind, planen wir die fachgerechte Entfernung des Baumes.

Eine Fällung kann notwendig werden, wenn der Baum nicht mehr ausreichend stand- oder bruchsicher ist, größere Äste abzubrechen drohen oder schwere Schäden an Krone, Stamm, Stammfuß oder Wurzelsystem vorliegen.

Weitere Gründe können erhebliche Sturm- oder Standortschäden, genehmigte Baumaßnahmen, behördliche Vorgaben oder Konflikte mit Gebäuden, Wegen und Leitungen sein, die sich anders nicht sinnvoll lösen lassen.

Auffälligkeiten wie Pilzfruchtkörper, Totholz, Schrägstand, Stammverletzungen oder Sturmschäden sind jedoch nicht automatisch ein Fällgrund. Sie geben zunächst Anlass, den Baum und die konkrete Situation genauer zu beurteilen.

Die Wahl des Arbeitsverfahrens richtet sich insbesondere nach Baumzustand, Bruch- und Standsicherheit, Platzverhältnissen, Bebauung, Zugang und Zufahrt sowie dem Schutz angrenzender Flächen. Auch die Frage, ob der Baum mit Seilklettertechnik sicher beklettert werden kann, spielt eine wichtige Rolle.

Fällung als Ganzes:

Ist ein ausreichend großer und geeigneter Fallbereich vorhanden, kann der Baum in eine zuvor festgelegte Fällrichtung als Ganzes zu Boden gebracht werden.

Stückweiser Abtrag:

Bei beengten Platzverhältnissen wird der Baum häufig von oben nach unten in einzelnen Ästen und Stammabschnitten abgetragen. Dieses Verfahren kommt insbesondere in der Nähe von Häusern, Garagen, Straßen, Leitungen oder Zäunen zum Einsatz.

Können Äste oder Stammteile aufgrund der Umgebung nicht sicher frei zu Boden gebracht werden, werden sie mit Seilen kontrolliert abgelassen. Dieses Verfahren wird als Rigging bezeichnet.

Eine Hubarbeitsbühne, ein Kran oder ein anderes geeignetes Zugangs- und Abtragungsverfahren kann erforderlich sein, wenn der Baum nicht sicher bekletterbar ist, größere Lasten kontrolliert bewegt werden müssen oder der Arbeitsbereich besondere Anforderungen stellt.

So läuft die Baumfällung ab:

Baum und Umfeld beurteilen

Baumzustand, Gefährdungsbereiche, Zugänglichkeit und mögliche Alternativen werden vor Ort beurteilt.

1

Arbeitsverfahren festlegen

Fällrichtung, Abtragungsverfahren, Absicherung und Materialfluss werden geplant.

2

Arbeitsbereich vorbereiten

Gefahrenbereich und Arbeitsplatz werden eingerichtet und abgesichert.

3

Baum fällen oder abtragen

Der Baum wird als Ganzes gefällt oder kontrolliert von oben nach unten abgetragen.

4

Material aufarbeiten

Holz, Äste und Schnittgut werden nach Vereinbarung abgelegt, aufgearbeitet oder abtransportiert.

5

Arbeitsbereich übergeben

Der Arbeitsbereich wird abschließend kontrolliert und übergeben.

6

Natur- und Artenschutz

Vor und während der Arbeiten achten wir auf erkennbare Anzeichen für geschützte Tiere und deren Lebensstätten, beispielsweise Vogelnester, Baumhöhlen, Spalten, lose Rindenbereiche und mögliche Tierquartiere. Ergeben sich entsprechende Hinweise, kann es notwendig sein, das Arbeitsverfahren anzupassen oder die Arbeiten zu unterbrechen beziehungsweise zu verschieben. Örtliche Vorgaben sowie Natur- und Artenschutz werden im Einzelfall berücksichtigt.

Anfrage Baumfällung

Fotos und Angaben helfen uns bei einer ersten Einschätzung und bei der Vorbereitung der Besichtigung. Für die konkrete Planung und ein belastbares Angebot beurteilen wir die Situation vor Ort. Sie erreichen uns telefonisch, per WhatsApp, per E-Mail oder über das Kontaktformular.

Angaben Baumfällung zum Beispiel: Baumart, ungefähre Größe, Grund der Fällung und Zugänglichkeit.


Häufige Fragen:

Der gewünschte Leistungsumfang wird vor Beginn der Arbeiten abgestimmt. Je nach Vereinbarung können wir:

  • Stammholz auf dem Grundstück belassen
  • Holz auf gewünschte Längen ablängen
  • Äste und Schnittgut gesammelt ablegen oder häckseln
  • Holz und Schnittgut abtransportieren oder entsorgen
  • den Baumstumpf stehen lassen oder möglichst bodennah absetzen

Auf Wunsch kann auch das Fräsen des Baumstumpfes in den Leistungsumfang aufgenommen oder durch uns organisiert werden.

Nein. Ein Pilzfruchtkörper weist zunächst auf einen möglichen Schaden oder Holzabbau hin und sollte genauer beurteilt werden. Ob eine Fällung erforderlich ist, hängt unter anderem von der Pilzart, dem betroffenen Bereich, dem Ausmaß der Schädigung sowie der Bruch- und Standsicherheit ab.

Nicht immer. Je nach Standort können Baumschutz, Bebauungspläne, Naturdenkmäler, Schutzgebiete sowie Natur- und Artenschutz eine Fällung einschränken.

In Weißenburg i. Bay. besteht derzeit keine allgemeine Baumschutzsatzung. Im Landkreis Eichstätt gibt es keine einheitliche Regelung für alle Gemeinden; die Stadt Eichstätt hat jedoch eine eigene Baumschutzverordnung.

Erforderliche Genehmigungen müssen vor der Fällung vorliegen. Bei der Klärung und Beantragung unterstützen wir Sie gerne.

In bestimmten Fällen kann ein Baum durch geeignete Pflege- oder Sicherungsmaßnahmen erhalten werden. Ob dies fachlich sinnvoll und langfristig verantwortbar ist, hängt vom Baumzustand, den vorhandenen Schäden und der Situation am Standort ab.